Das Abenteuer beginnt am 6. Juni 2020!

Liebe Eltern, liebe Pfadis

 

Endlich ist es soweit: der Pfadialltag kann wieder Einzug nehmen! Unter Einbezug des Sicherheitskonzeptes der PBS (Pfadi Bewegung Schweiz), können ab dem 6. Juni wieder – fast – normale Aktivitäten stattfinden. Wie das ganze aussehen wird, erklären wir euch in diesem Beitrag.

Folgende Anlässe sind abgesagt:

– Pfadistufen SoLa (in Herbst verschoben)
– Landsgemeinde 2020 (04.-06.09.2020 in Effretikon)

Folgende Anlässe finden statt:

– Choli Geryon 12. – 14.06.2020
– Kokoro Weekend 20. – 21.06.2020
– Fit4Kids 20.06.2020
– Choli Arravani 26. – 28.06.2020
– Choli Fuego 03. – 05.07.2020
– Pfadistufen PfiLa-Alternative am 11. – 13.07.2020 (Infos folgen durch die Leiter)
– Choli Alocacoc 18. – 20.09.2020
– HeLa Pio 03. – 10.10.2020
– HeLa Pfadi- und Wolfsstufe 10. – 17.10.2020
– Herbstfeuer 24.10.2020

Ausgangslage:

Der Bundesrat hat im Rahmen der Beschlüsse vom 27.Mai 2020 organisierte Aktivitäten mit max. 300 Personen unter Einhaltung der Schutzkonzepte erlaubt. Für jede Aktivität muss eine Präsenzliste geführt werden.

Grundregeln:

1. Symptomfrei an die Aktivität
a. Krankheitssymptome
Teilnehmende und Leitende mit Krankheitssymptomen dürfen nicht an Pfadiaktivitäten teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, respektive begeben sich in Selbstisolation. Die betroffene Stufe ist, sofern der *die Teilnehmer*inan einer Pfadiaktivität teilgenommen hat, umgehend über die Krankheitssymptome zu orientieren.
b. Risikogruppen
Besonders gefährdeten Menschen wird von einer Teilnahme an Pfadiaktivitäten abgeraten. Eltern von Teilnehmenden, welche einer Risikogruppe angehören, entscheiden über die Teilnahme an Pfadiaktivitäten.

 

2. Distanz halten
a. Körperkontakt ist während der eigentlichen Aktivität erlaubt. Pfadi findet grösstenteils im Freien statt. Während Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen kann nicht immer sichergestellt werden, dass Abstandsregeln unter Teilnehmenden oder zwischen Teilnehmenden und Leitenden eingehalten werden. Daher ist Körperkontakt während der eigentlichen Aktivität erlaubt.
b. Die An- und Abreise der Teilnehmenden und Leitenden zum Aktivitätsort erfolgt wenn möglich individuell per Fahrrad oder zu Fuss. Auf die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ist nach Möglichkeit zu verzichten. Wenn Teilnehmende durch Eltern gebracht oder abgeholt werden (insbesondere in der Biber-oder Wolfsstufe), sollen die Distanzregeln zu anderen Eltern und Leitenden immer eingehalten werden.

3. Einhaltung der Hygieneregeln des BAG
a. Gründlich Hände waschen –vor und nach der Aktivität! Vor und nach der Aktivität waschen sich alle die Hände. Es besteht auch während der Aktivität jederzeit die Möglichkeit die Hände mit Wasser und Seife zu waschen. Dies gilt für In-und Outdooraktivitäten.
b. Esswaren werden nicht geteilt. Die Teilnehmer und Leitenden sind für die eigene Verpflegung zuständig.

4. Präsenzlisten (Rückverfolgung von engen Kontakten –Contact Tracing)
a. Für jede Aktivität wird eine Liste der anwesenden Personen geführt. In jeder Pfadiabteilung werden diese Listen zentral gesammelt. Diese Liste kann von den Gesundheitsbehörden eingefordert werden und muss daher 14 Tage aufbewahrt werden.
b. Um Gruppenansammlungen zu vermeiden, finden die Aktivitäten von unterschiedlichen Gruppen örtlich oder zeitlich getrennt statt.

Wir freuen uns sehr euch bald wiederzusehen!
Falls ihr noch Fragen habt dürft ihr euch gerne bei uns melden.

Allzeit bereit, mit Freud debii, zeme wiiter und euses Best
Chnobli, Ilva & Ljetta